Broschüre: Amtsanwältin und Amtsanwalt
Datum: 01.07.2019 / Art.-Nr.: JM-3008 / Anbieter: JM NRW
Arbeiten bei der Justiz.NRW Den Menschen im Sinn.
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Amtsanwältin und Amtsanwalt (1,75 MB) |
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Beschreibung
Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind bei den Staatsanwaltschaften tätig. Sie können nach § 142 Absatz 1 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz
die Anklage in Strafsachen übernehmen, die zur Zuständigkeit der Strafrichterin / des Strafrichters am Amtsgericht gehören. So leisten sie einen bedeutsamen und wirkungsvollen Beitrag in der Strafrechtspflege.
die Anklage in Strafsachen übernehmen, die zur Zuständigkeit der Strafrichterin / des Strafrichters am Amtsgericht gehören. So leisten sie einen bedeutsamen und wirkungsvollen Beitrag in der Strafrechtspflege.